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   BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 88.69   

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BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 88.69 (https://dejure.org/1971,893)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.1971 - VIII C 88.69 (https://dejure.org/1971,893)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Oktober 1971 - VIII C 88.69 (https://dejure.org/1971,893)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe und Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer i.R.d Begründung im Krieg keinen Dienst im Lazarett zu leisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.11.1963 - IV C 103.63

    Beschränkung des rechtlichen Gehörs - Sachaufklärungspflicht bei

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 88.69
    Die vom Kläger angeregte Zurückverweisung an eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 17, 170 [BVerwG 22.11.1963 - IV C 103/63]) kam nicht in Betracht Wenn die Richter des Verwaltungsgerichts wirklich, wie der Kläger geltend macht, bei der Durchführung der Beweisaufnahme nicht die erforderliche Unvoreingenommenheit gezeigt haben sollten, so wäre dies ein Grund gewesen, sie wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 19.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 88.69
    Es gehört nicht zum Wesensmerkmal der vom Grundgesetz geschützten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe, daß ihr in der Vorstellung des Wehrpflichtigen überzeitliche, jedermann verpflichtende Wertvorstellungen zugrunde liegen (vgl. das Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 19.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WpflG Nr. 23 = BWV 1969, 190 = NZWehrr. 1969, 147]).
  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 17.76

    Maßstäbe für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Kriegsdienstverweigerung

    Die Weigerung, Lazarettdienst zu tun, wird von dem verfassungsrechtlichen Schutz der Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe gedeckt (vgl. Urteil vom 14. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 88.69 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 35]).
  • OVG Brandenburg, 18.05.2005 - 5 B 300/04

    Zum gesetzlichen Beteiligtenwechsel auf Passivseite im Falle eines behördlichen

    Ein Verwaltungsakt kann sich auf andere Weise als durch Zurücknahme erledigen (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO; § 43 Abs. 2 VwVfGBbg), insbesondere wenn die beschwerende Regelung nachträglich entfallen ist (vgl. Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 113 Rdnr. 81; BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1969 - VIII C 88.69 -, BVerwGE 31, 324 [325]).
  • BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 128.69

    Relevanz eines Mangels an Bereitwilligkeit hinsichtlich eines Dienstes in einem

    Es gehört nicht zum Wesensmerkmal der vom Grundgesetz geschützten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe, daß ihr in der Vorstellung des Wehrpflichtigen überzeitliche, jedermann verpflichtende Wertvorstellungen zugrunde liegen (vgl. die Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 1967 - [Buchholz 448.0 § 25 WpflG Nr. 23 = BWV 1969, 190 = NZWehrr. 1969, 147]; und vom 14. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 88.69 -).
  • BVerwG, 30.09.1987 - 6 C 49.85

    Wehrpflichtiger - Kriegsdienstverweigerer - Krieg - Verwundete Soldaten -

    Wie der Senat nämlich - in Fortsetzung der einschlägigen Rechtsprechung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 14. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 88.69 - ) - in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, wird die Weigerung eines seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen erstrebenden Wehrpflichtigen, Lazarettdienst zu tun, von dem Schutz der Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe gedeckt, wenn ihn der mittelbar der kriegerischen Gewalt förderliche Dienst als solcher unzumutbar seelisch belastet (vgl. Beschluß vom 13. Dezember 1976 - BVerwG 6 B 50.76 - und Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - ).
  • BVerwG, 24.05.1982 - 6 CB 34.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bewerbungen bei der Polizei und beim

    Es bedarf jedoch keiner grundsätzlichen Klärung, sondern ist vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß jedenfalls die Billigung einer polizeilichen Tätigkeit einschließlich des etwa nötigen Waffengebrauchs und auch des Einsatzes einer UN-Friedenstruppe nicht einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissens gründen entgegensteht (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 88.69 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 35, dort aber insoweit nicht abgedruckt] sowie vom 27. Januar 1972 - BVerwG 8 C 128.69 -).
  • BVerwG, 05.12.1980 - 6 C 99.80

    Anforderungen an die Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG

    Im übrigen weiche das angefochtene Urteil von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 88.69 (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 35) ab.
  • BVerwG, 18.09.1975 - 6 CB 53.75

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen einer Gewissensentscheidung -

    Auch mit dem Urteil vom 14. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 88.69 - stimmt die angefochtene Entscheidung über ein.
  • BVerwG, 13.12.1976 - 6 B 50.76

    Deckung der Weigerung zur Verrichtung von Lazarettdienst durch den Schutz der

    Die Weigerung, Lazarettdienst zu tun, wird von dem Schutz der Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe gedeckt (vgl. auch Urteil vom 14. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 88.69 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 35]).
  • BVerwG, 22.10.1985 - 6 B 21.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

    Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist aufzuheben und die Revision zuzulassen, weil das angefochtene Urteil hinsichtlich der Bewertung der fehlenden Bereitschaft des seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen begehrenden Wehrpflichtigen, im Kriegsfall als anerkannter Kriegsdienstverweigerer verwundete Soldaten in einem Militärlazarett zu pflegen, von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 14. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 88.69 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 35], Beschluß vom 13. Dezember 1976 - BVerwG 6 B 50.76 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 104], Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - [Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 29] und Urteil vom 5. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 99.80 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 118]) abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
  • BVerwG, 09.06.1982 - 6 B 34.82

    Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Nichtzulassung der

    Soweit die Beschwerde eine Abweichung von den Urteilen vom 14. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 88.69 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 35) und vom 27. Januar 1972 - BVerwG 8 C 128.69 - rügt, ist sie ebenfalls nicht begründet, denn das angefochtene Urteil beruht nicht auf der Würdigung der Bereitschaft des Klägers, notfalls im Lazarett Verwundete zu pflegen, sondern auf dem näher begründeten Gesamteindruck, der Kläger habe seine Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht verinnerlicht, sondern sei bei einer an Zweckmäßigkeitsgründen orientierten Ablehnung der "Institution Bundeswehr" stehengeblieben (S. 12 des Urteils).
  • BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 113.69

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Stellung des

  • BVerwG, 03.05.1989 - 6 CB 67.87

    Inkaufnahme des zivilen Ersatzdienstes als sogenannte lästige Alternative im

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